ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

RABENSTEINER Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG

I. ALLGEMEINES

1. Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer sämtlichen Angebote, Verkäufe, Leistungen und Lieferungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG bilden die Grundlage für sämtliche Geschäfte zwischen uns und unseren Vertragspartnern.

Abweichungen von diesen Bedingungen sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertragspartners verpflichten uns nicht – auch wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung   genannt ist –, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. AGB des Vertragpartners verpflichten uns nur dann, wenn diese von uns schriftlich anerkannt worden sind.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern freibleibend.
3. Alle getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
4. Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden durch die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG in Zusammenhang mit Anboten, Verkäufen oder Lieferungen nicht übertragen oder zur Benützung überlassen.

II. RÜCKTRITTSRECHT UND SICHERHEITSLEISTUNG

Ist ein Anbot von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG angenommen und ergibt sich, dass die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners so schlecht sind, dass unsere Ansprüche gefährdet sind oder wird bekannt, dass die Kreditwürdigkeit des Bestellers vermindert ist, so berechtigen uns diese Umstände, unsere Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet ist.

Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sowie deren Herausgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Vertragspartners können wir verlangen. Diesfalls können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren.

III. LIEFERFRISTEN

1. Von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG bekanntgegebene Liefertermine sind freibleibend. Durch die Angabe oder Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fixgeschäft zustande. Die von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG angegebene unverbindliche Lieferfrist beginnt frühestens mit der Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung), jedoch nie vor Klärung der technischen Einzelheiten. Der Vertragspartner ist durch schriftliche Erklärung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG angegebene Liefertermin um 4 Wochen und auch die durch den Vertragspartner gewährte weitere Nachfrist von 4 Tagen überschritten ist. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Wird durch den Vertragspartner von der vorstehenden Vereinbarung bei einem Gesamtauftrag Gebrauch gemacht, gilt die Erklärung des Vertragspartners nur hinsichtlich jener Teillieferung, bezüglich derer es zu einer Überschreitung der Lieferfrist gekommen ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Vertragspartners zur Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
2. Bezüglich der von uns durchgeführten Teillieferungen sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu legen.

3.Bei Annahmeverzug des Vertragspartners sind wir wahlweise berechtigt, entweder Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertragzurückzutreten. Diesfalls sind wir berechtigt, wahlweise, ohne konkreten Schadensnachweis eine Stornogebühr von 30 % des Listenpreises oder den tatsächlich erlittenen höheren Schaden und entgangenen Gewinn zu begehren.

4. Falls der Vertragspartner mit der Bezahlung von Verbindlichkeiten gegenüber der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG in Rückstand geraten ist, und zwar auch dann, wenn der Zahlungsverzug zu dem Zeitpunkt des neuen Vertragsabschlusses bestand oder der neue Vertrag vor Fälligkeit des früheren Vertrags abgeschlossen wurde, sind wir berechtigt, die Erfüllung bereits abgeschlossener Rechtsgeschäfte zu unterlassen. Diesfalls stehen dem Vertragspartner keine wie immer gearteten Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche zu.
5. Der Transport erfolgt grundsätzlich ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und diesfalls auf dessen Rechnung.
6. Hat die Zustellung der Ware durch Rabensteiner zu erfolgen, verpflichtet sich der Vertragspartner, an der Lieferadresse eine geeignete Fläche zur Verfügung zu stellen, an der die Ablieferung der Ware erfolgen kann. Die Lieferung erfolgt ausschließlich zu ebener Erde und der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eine vertretungsbefugte Person die Lieferung übernehmen kann. Ist aufgrund eines vereinbarungswidrigen Verhaltens des Vertragspartners eine weitere Zustellung nötig, wird die Verrechnung von Zustellgebühr entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG vereinbart. Bei vereinbarter Zustellung frei Haus tritt der Gefahrenübergang mit erfolgter Abladung zu ebener Erde ein.

IV. PREISE

1. Die durch uns angeführten Preise sind unter Zugrundelegung der bei Vertragsabschluss geltenden Löhne und Materialkosten berechnet. Sollte zwischen Anbotserstellung und Lieferung der Ware eine Erhöhung dieser Kosten eingetreten sein, so werden diese Preiserhöhungen dem vereinbarten Preis zugeschlagen. Die durch die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Umsatzsteuer, ohne Montage, ohne Versandspesen, ohne Versicherung und ohne sonstige Nebenkosten ab Auslieferungslager.

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen binnen 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, bankmäßige Verzugszinsen zu begehren und zwar in jedem Fall 10 % p.a. Bei Zahlungsverzug sind überdies alle Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu ersetzen. Diesfalls sind für ein Mahnschreiben Euro 35,– und für ein anwaltliches Forderungsschreiben die Kosten lt. RATG TP 3/A zu bezahlen.
2. Bei Zahlungsverzug – auch mit einer Teilzahlung – des Vertragspartners werden alle bestehenden Forderungen der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG sofort fällig und ist diese darüber hinausgehend berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Verträgen fristlos zurückzutreten.
3. Die Aufrechnung einer Gegenforderung ist von Vertragspartnern nur zulässig, wenn sie gerichtlich festgestellt oder von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG anerkannt ist. Der Vertragspartner hingegen ist verpflichtet, sämtliche offenen Forderungen der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG gegen seine eigenen Lieferforderungen aus den bestehenden Geschäftsverbindungen auf Wunsch der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG hin aufzurechnen.
4. Eine Annahme von Wechseln durch die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Diesbezügliche Diskont- und Wechselspesen gehen immer zu Lasten des Vertragspartners. Eine Hereinnahme eines Wechsels erfolgt nur, wenn dieser von unseren Banken diskontiert wird. DerartigeZahlungen gelten erst mit Einlösung des Wechsels als gewährleistet und erfolgt die Hereinnahme nur zahlungshalber.
5. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.

VI. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle Waren der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben im Eigentum der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG bis zur vollen     Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit den Vertragspartnern. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG.
2. Der Vorbehaltskäufer (Vertragspartner) ist berechtigt, die Ware zu bearbeiten und zu veräußern. In diesem Falle geht bei einem Barkauf der Weiterveräußerungspreis bis zur Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises nicht in das Eigentum des weiterveräußernden Vorbehaltskäufers über. Dieser hat vielmehr den Weiterverkauf seriös gesondert zu verwahren und sofort in Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises an uns abzuführen. Für den Fall des Kreditkaufes tritt der Vertragspartner schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer (Zweiterwerber) an uns zur Sicherung ab. Der Vertragspartner ist ermächtigt, die abgetretene Forderungsolange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Der Vertragspartner hat über Verlangen Name und Anschrift des Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung sofort bekanntzugeben und alle Unterlagen zur Durchsetzung der Ansprüche der Firma Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH auszufolgen. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, uns Pfändungen oder Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Zugriffes Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, zu tragen, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können.
3. Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumvorbehalts ermächtigt uns der Vorbehaltskäufer (Vertragspartner) schon jetzt, den Besitz an unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen. Ebenso ist die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG berechtigt, entweder den Kaufgegenstand bestmöglichst zu veräußern und den erzielten Erlös den Vertragspartner auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis zurückzunehmen und dem Vertragspartner für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen. Dies unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche.

VII. GEWÄHRLEISTUNG

1. Die Gewährleistung für fachgemäße Ausführung richtet sich nach den geltenden Ö-Normen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Lieferung bei Empfang auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen sind vom Vertragspartner binnen 8 Tagen nach Empfang der Lieferung, in jedem Fall allerdings vor Einbau und Montage anzuzeigen. Mängelrügen des Vertragspartners berechtigen diesen allerdings nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Mängel, die erst nach Gebrauchnahme erkennbar sind und nicht auf eine mangelhafte Montage zurückzuführen sind, werden nur dann berücksichtigt, wenn die Mängelrüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Empfang der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden.
2. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann ihrer Wahl nach

a. eine Nachbesserung bezüglich eines mangelhaften Erzeugnisses durchführen,
b. die mangelhafte Ware bzw. die mangelhaften Teile davon ersetzen oder
c. die Ware gegen Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages zurücknehmen und vom Vertrag zurücktreten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG über.
3. Nur wenn die Mängelbehebung von der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG schriftlich abgelehnt wird, ist der Kunde berechtigt, diese durch Dritte vornehmen zu lassen.
4. Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
5. Der Vertragspartner hat nur Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung, falls die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG keinen Ersatz oder Verbesserung nach Punkt 3 leistet.
6. Für Schadenersatzansprüche wird durch die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG ausschließlich bei grobem Verschulden gehaftet, nicht allerdings für Mangelfolge- oder sonstige Begleitschäden, ebenso nicht für andere mittelbare Schäden.

VIII. STORNOGEBÜHR

Wenn es aufgrund einer Einigung der Vertragspartner zu einem Umtausch oder einer Stornierung der bestellten oder gelieferten Waren kommt, ist der Vertragspartner auf alle Fälle verpflichtet, eine Stornogebühr im Ausmaß von 30 % des Listenpreises zu bezahlen.

IX. HAFTUNG NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ (PHG):

1. Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 2 Ziffer 1 PHG).
2. Für den Fall, dass der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht an den anderen Unternehmer zu überbinden.
3. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Vertragspartner, die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG schad und klaglos zu halten und alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit einer verschuldensunabhängigen Haftung entstehen, zu ersetzen.
4. Sollte der Vertragspartner selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG ausdrücklich auf einen Regressanspruch.

X. FÜR VERBRAUCHER

1. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSCHG) und hat er seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform (§ 3 KSCHG).
2. Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragshandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Maßgebliche Umstände sind:
a. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit  die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
b. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
c. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
d. die Aussicht auf einen Kredit.
3. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die obengenannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Eine diesbezügliche Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
4. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und deren Richtigkeit wird nicht gewährleistet.
5. a. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann ohne sachliche Rechtfertigung vom Vertrag zurücktreten.
b. Es wird ihr das Recht eingeräumt, ihre Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden, der im Vertrag nicht namentlich genannt ist.
c. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann eine von ihr zu erbringende Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen.
d. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann für ihre innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung zu erbringende Leistung aufgrund der obengenannten Gründe ein höheres als das ursprünglich bestimmte Entgelt verlangen.
e. Die Pflicht der Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG zum Ersatz eines Schadens an einer Sache, die sie zur Bearbeitung übernommen hat, wird ausgeschlossen.
f. Ansprüche des Verbrauchers aus § 908 ABGB sind ausgeschlossen.

XI. UNWIRKSAMKEITSKLAUSEL

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksamsein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XII. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1. Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort A-4400 Steyr, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
2. Für alle sich zwischen uns und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in A-4400 Steyr. Die Rabensteiner Präzisionswerkzeuge GmbH & Co KG kann jedoch jederzeit auch ein anderes für den Vertragspartner zuständiges Gericht anrufen.

ES IST AUSSCHLIESSLICH ÖSTERREICHISCHES RECHT ANZUWENDEN!